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Baugrundstücke der Gemeinde Zeilarn

Kauf- und Erbpacht-Grundstücke in der Gemeinde Zeilarn

In der Gemeinde Zeilarn stehen momentan keine Baugrundstücke zur Verfügung.

Voraussichtlich werden im Jahr 2023 10 Erbpachtgrundstück in Zeilarn, Wildberg V BA II und 23 Baugrundstücke in Gumpersdorf, Dambacher Feld, BA II erschlossen.

Es werden noch keine Grundstücksreservierungen entgegengenommen.

Kaufpreis-Ermäßigung für bis zu 3 Kinder

Familienförderung beim Bau oder dem Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims in der Gemeinde Zeilarn

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03. Februar 2016 folgende Familienförderung beschlossen:

Ab dem 01.05.2016 gewährt die Gemeinde Zeilarn beim Bau oder dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims in der Gemeinde Zeilarn  für jedes Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr oder bei der Geburt nach dem 01.11.2020 eines Kindes innerhalb von 10 Jahren nach dem Baubeginn

eine Familienförderung in Höhe von 2.000 €/Kind.

Die Fristen (Kind bis zum vollendeten 3 Lebensjahr; Geburt nach dem 01.11.2020 eines Kindes innerhalb von 10 Jahren) beginnen mit dem Zeitpunkt des Erwerbs bzw. mit der amtlichen Baubeginnsanzeige.
 

Der Ausbau von Gebäudeteilen (z.B. Dachgeschoß) wird nicht gefördert. Bei Bau oder dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes vor dem 01.05.2016 ist keine Familienförderung möglich.