Familienförderung beim Kauf eines Grundstücks
Familienförderung beim Bau oder dem Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims in der Gemeinde Zeilarn
Der Gemeinderat hat folgende Familienförderung beschlossen:
Ab dem 01.05.2016 gewährt die Gemeinde Zeilarn beim Bau oder dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims in der Gemeinde Zeilarn
für jedes Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
oder bei der Geburt nach dem 01.11.2020 eines Kindes innerhalb von 10 Jahren nach dem Baubeginn eine Familienförderung in Höhe von 2.000 €/Kind. Die Fristen (Kind bis zum vollendeten 3 Lebensjahr; Geburt nach dem 01.11.2020 eines Kindes innerhalb von 10 Jahren) beginnen mit dem Zeitpunkt des Erwerbs bzw. mit der amtlichen Baubeginnsanzeige. Der Ausbau von Gebäudeteilen (z.B. Dachgeschoß) wird nicht gefördert. Bei Bau oder dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes vor dem 01.05.2016 ist keine Familienförderung möglich.
oder bei der Geburt nach dem 01.11.2020 eines Kindes innerhalb von 10 Jahren nach dem Baubeginn eine Familienförderung in Höhe von 2.000 €/Kind. Die Fristen (Kind bis zum vollendeten 3 Lebensjahr; Geburt nach dem 01.11.2020 eines Kindes innerhalb von 10 Jahren) beginnen mit dem Zeitpunkt des Erwerbs bzw. mit der amtlichen Baubeginnsanzeige. Der Ausbau von Gebäudeteilen (z.B. Dachgeschoß) wird nicht gefördert. Bei Bau oder dem Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes vor dem 01.05.2016 ist keine Familienförderung möglich.