Formulare
Das folgende Formular kann im vorhinein handschriftlich oder am Computer ausgefüllt werden.
Vermieter von Wohnungen und Häusern müssen ab 1. November 2015 laut Bundesmeldegesetz, für die Mieter die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben. Der Mieter muss zur Anmeldung in der Gemeinde die Bestätigung vorlegen und abgeben. Beim Auszug eines Mieters hat der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung direkt in der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Eine elektronische Übermittlung (z.B. per E-Mail) ist nicht möglich!
Zur Anzeige und zum Ausfüllen der Formulare wird der Adobe Reader oder ein vergleichbares Programm benötigt, das PDF Dateien anzeigen kann.
Die folgenden Formulare stehen zur Verfügung:
Sonstige Formulare
- Bauformulare auf den Seiten des Landratsamts